[UPDATE 12.12.2017] Weitere erfolgreiche Klagen im VW-Abgas-Skandal
Veröffentlicht am: 12.12.2017
Gerichte gegen mehr und mehr her und entscheiden, dass vom Dieselskandal Betroffene Anspruch auf Neulieferung eines nicht manipulierten Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs haben, und zwar ohne für dessen Nutzung eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen.
Beispiele:
[UPDATE 12.12.2017]
Landgericht Aachen: Händler muss VW Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion gegen Rückgabe des alten Tiguan nachliefern (keine Nutzungsentschädigung zu bezahlen)
Landgericht Regensburg: Nachlieferung eines Audi Q5 aus der aktuellen Serienproduktion ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung
Landgericht Arnsberg: Nachlieferung eines Audi Q3 sowie eines VW Sharan aus der aktuellen Serienproduktion ohne Nutzungsentschädigung zahlen zu müssen
Landgericht Nürnberg: Nachlieferung eines aktuellen AUDI A4 ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung
Landgericht Ulm: Nachlieferung eines VW Passat aus der aktuellen Serienproduktion ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung
Oberlandesgericht Stuttgart: Nachdem das Landgericht Stuttgart die Klage auf Nachlieferung eines Skoda Yeti noch abgewiesen hatte, hat das Oberlandesgericht Stuttgart darauf hingewiesen, dass das Landgericht seine Entscheidung, die Nachlieferung eines neuen Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion sei unmöglich, aus Sicht des OLG nicht tragfähig begründet habe. Vielmehr seien die Unterschiede zwischen dem Neufahrzeug und dem manipulierten Yeti nicht so gravierend, sodass das OLG zu Vergleichsverhandlungen geraten hat.
[UPDATE 22.11.2017]
Landgericht Arnsberg: Das LG Arnsberg hat zwischenzeitlich auch einen Fall zugunsten eines Käufers entschieden, der im Jahre 2014 einen gebrauchten VW Passat gekauft, den Kaufpreis von 36.290 € bei der VW Bank finanziert und eine Anzahlung von 14.000 € geleistet hatte. Auch durch den fast 2 Jahre nach Vertragsabschluss erklärten Widerruf des Darlehensvertrages wegen der darin enthaltenen unwirksamen Widerrufsbelehrung sei – so das Landgericht Arnsberg – der Darlehensvertrag mit der VW Bank unwirksam, sodass sowohl der Kaufvertrag als auch der Darlehensvertrag rückabzuwickeln seien, insbesondere die Anzahlung von der VW Bank zurückgezahlt werden müsse. Sollte dies Urteil rechtskräftig werden, dürften danach auch heute noch Tausende von Kreditverträgen mit Auto-Banken widerrufbar sein.
Landgericht Frankfurt/Oder: VW wegen eines im Jahre 2013 gekauften und manipulierten Audi A4. Danach hat die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzgl. einer Nutzungsentschädigung zu erfolgen.
Landgericht Osnabrück: Verurteilung von VW zur Rücknahme eines im Jahre 2013 gekauften Tiguan gegen Rückzahlung des Kaufpreises unter Abzug einer Nutzungsentschädigung.
Landgericht Essen: Entscheidung in 2 Verfahren gegen Händler und VW. Der VW-Touran und der VW-Passat müssen gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgenommen werden, abzuziehen ist lediglich die Nutzungsentschädigung.
Landgericht Frankfurt/Main: Verurteilung von VW zum Schadenersatz wegen eines manipulierten VW-Passat und Einstufung des Verhaltens von VW als sittenwidrig.
Landgericht Gießen: Urteil wegen eines im Jahre 2014 gekauften manipulierten VW-Touran.
Landgericht Krefeld: Verurteilung von Händler und VW sogleich in 6 Fällen.
Landgericht Bayreuth: Spricht dem Käufer eines VW-Passat Schadenersatz gegen VW zu und geht von einem Betrug aus.
Landgericht Itzehoe: Verurteilung eines Händler wegen eines manipulierten Skoda Yeti und Feststellung, dass ein Nachbesserungsversuch durch den Händler für den Kunden unzumutbar war.
Die v. g. Entscheidungen stellen nur eine kleine Auswahl positiver Entscheidungen im sog. VW Abgas-Skandal dar.
Darüber hinaus gibt es zwischenzeitlich auch zahlreiche Entscheidungen gegen Rechtsschutzversicherungen, die die Erteilung der Deckungszusage mit dem Argument abgelehnt haben, das Vorgehen gegen VW und Händler sei nicht ausreichend erfolgversprechend. Allein das Landgericht Düsseldorf hat im Oktober in 7 Fällen die ARAG zur Erteilung von Deckungszusagen verurteilt. Weitere positive Entscheidungen gegen die ARAG sind bspw. vorm Landgericht Paderborn oder vorm Landgericht Arnsberg ergangen.
Auch mit Berufungen gegen erstinstanzliche Verurteilungen hat die ARAG offensichtlich nur geringe Aussichten auf Erfolg, wie bspw. entsprechende Hinweise von den Oberlandesgerichten Düsseldorf, München und Hamm zeigen, womit der ARAG jeweils geraten wird, ihre Berufungen mangels Erfolgsaussichten zurück zu nehmen.
Nach einer Mittelung von FINANZTEST hat die ARAG auf eine Anfrage mitgeteilt, dass sie in 1.600 VW-Skandal-Fällen Rechtsschutz übernommen habe; 200 Fälle befänden sich noch in der Prüfung.
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