BGH-Urteil: 5 % Nutzungsersatz nach Widerruf
Veröffentlicht am: 24.12.2015
Bankkunden, die ihre Darlehensverträge widerrufen, erhalten im Rahmen der Rückabwicklung 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz auf die geleisteten Ratenzahlungen. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 22.09.2015, Az. XI ZR 116/15, bestätigt und damit endlich für Klarheit gesorgt. Bisher kam es vermehrt vor, dass die Gerichte dem Kunden entweder jeglichen Nutzungsersatz auf die Ratenzahlungen verweigerten oder diesen nur auf 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beschränkten.
Weiterhin gilt aber: Will die Bank einen niedrigeren Gewinn geltend gemacht, muss sie dies durch die Vorlage aller relevanten Kalkulationen und Verträge lückenlos belegen. Solange dies nicht erfolgt ist, gilt die Vermutung eines Gewinns von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Im Gegenzug erhält die Bank nur die marktübliche Verzinsung.
Damit erhalten die Instanzgerichte eine eindeutige Vorlage zur Berechnung der gegenseitigen Ansprüche bei Rückabwicklungen von widerrufenen Darlehensverträgen.
Welche finanziellen Vorteile sich für einen Darlehensnehmer aus einem Widerruf ergeben können, haben wir bereits in unserem Beitrag vom 16.09.2015 beispielhaft dargestellt.