Trotz Neuregelung des Widerrufsrechts: Darlehensverträge weiterhin widerrufbar!
Veröffentlicht am: 25.06.2015
Die am 13.06.2014 in Kraft getretene Neuregelung des Widerrufsrechts sieht einen Ablauf des Widerrufsrechts auch bei Altverträgen (d.h. bis zum 12.06.2014 geschlossenen Verträgen) zum 27.06.2015 vor. D.h., dass trotz einer unwirksamen Widerrufsbelehrung das Widerrufsrecht mit Ablauf des 27.06.2015 erlischt. (weiterlesen...)